Wir informieren über das Pensionsanpassungsgesetz
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!
Am 19. September 2019 wurde im Nationalrat das Pensionsanpassungsgesetz 2020 und eine Reihe von Abänderungsanträgen dazu beschlossen. Damit werden für PensionsbezieherInnen (ASVG-Versicherte) u. a. folgende Verbesserungen geschaffen:
- erstmalige Anpassung der Pensionen bereits ab Beginn des nächsten folgenden Kalenderjahres nach der Pensionierung statt – und nicht erst ab 1. Jänner des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres
- abschlagsfreie Pension nach 540 Beitragsmonaten (davon bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung).
-> Die FCG fordert alle mit dem PAG 2020 eingeführten Vorteile in Analogie auch für BeamtInnen ein.
Der von der SPÖ am 23. Oktober 2019 eingebrachte Entschließungsantrag fordert u. a. einen „abschlagsfreien Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten“ (45 Beitragsjahren) auch für BeamtInnen.
Das ist inakzeptabel, da im Gegensatz zu ASVG-Versicherten BeamtInnen nicht ab 15, sondern erst ab 18 Beitragsmonaten erwerben können. Eine Regelung für BeamtInnen, die inhaltlich mit der für ASVG-Versicherte gleich ist, müsste einen abschlagsfreien Ruhebezug bei 504 Beitragsmonaten (42 Beitragsjahren) vorsehen. So ist das auch bei den bisherigen Langzeitversichertenregelungen umgesetzt worden.
Weiters enthält der Entschließungsantrag der SPÖ nicht den zweiten zentralen Punkt, die Abschaffung der einjährigen Wartefrist für die erste Erhöhung des Ruhebezugs. Es ist daher zu begrüßen, dass dieser Antrag im Budgetausschuss am 11. November 2019 nicht beschlossen, sondern vertagt wurde.
Mit kollegialen Grüßen,
Euer göd.fcg-Team