Stellungnahme der GÖD zur Arbeitszeitflexibilisierung
Die GÖD lehnt den Initiativantrag 303/A vom 14. Juni 2018 der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend dem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, ab.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst lehnt den Initiativantrag vom 14. Juni 2018 ab – u. a. aus folgenden Gründen:
• Arbeitszeitliche Regelungen sind ein „Ur-Thema“ sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erwartet von allen Verantwortlichen der Republik Österreich, dass sie die sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten einhalten.
• Arbeitszeitflexibilisierung muss Hand in Hand gehen mit einem Ausbau der Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnenvertretung. Nur das stellt sicher, dass auch ArbeitnehmerInnen von der Flexibilisierung profitieren.
• Die geplanten Änderungen sollen mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Damit ist nicht nur genügend Zeit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen, sondern auch für ein ordentliches Begutachtungsverfahren.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fordert eine Rückkehr zur Sozialpartnerschaft, einem maßgeblichen Faktor in der Erfolgsgeschichte der Zweiten Republik. Ohne Sozialpartnerschaft wäre Österreich nicht das, was es heute ist – eines der reichsten Länder der Welt.
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung
Norbert Schnedl,
Vorsitzender