Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 28.Mai 2018
Sozialversicherung
Das österreichische Sozialversicherungssystem ist hervorragend und effektiv. Die Verwaltungskosten in Prozent der Einnahmen betragen in Österreich keine drei Prozent, in der Schweiz und in Deutschland sind es fast fünf Prozent. Die Verwaltungskosten je Anspruchsberechtigter/m zeigen einen noch krasseren Gegensatz. Sie sind in den beiden genannten Nachbarländern fast dreimal so hoch wie hierzulande.
Das soll freilich nicht heißen, dass man das System nicht noch besser machen kann.
Allerdings sind Umstrukturierungen kein Selbstzweck. Es muss jedenfalls Folgendes gewährleistet sein:
• Die – auch verfassungsrechtlich vorgesehene – Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger muss bestehen bleiben. Die Versichertengemeinschaft muss entsprechend abgebildet sein.
• Die Beitragseinhebung und Prüfung der Betriebe müssen weiterhin durch die Versicherungsträger erfolgen – aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen. Die Einbringungsquote der Sozialversicherung liegt bei 99,7 Prozent.
• Die AUVA, ihre Leistungen und Einrichtungen müssen erhalten bleiben.
• Veränderungen im System der Krankenversicherungen müssen zu besseren Leistungen für die Versicherten führen.
Demographiesensible und vorausschauende Personalpolitik
Die dem öffentlichen Dienst und den ausgegliederten Einrichtungen übertragenen Aufgaben können mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen kaum mehr bewältigt werden. Deswegen sind weitere Personalrestriktionen wie die im Raum stehende Nachbesetzung von nur jeder dritten freiwerdenden Planstelle völlig realitätsfremd und nicht machbar.
Der bevorstehenden großen Pensionierungswelle muss mit proaktiver Personalpolitik, Wissensmanagement und Neuaufnahmen dringend gegengesteuert werden.
Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit, gleiche und faire Bedingungen für alle am Wirtschaftsleben Teilnehmenden, ein sehr gutes Bildungssystem, ein bestens funktionierendes Gesundheitssystem, gut ausgebaute soziale Sicherungssysteme und ein sozialer Ausgleich, sodass alle vom Wachstum profitieren, sind keine Selbstverständlichkeit. Eine hervorragend funktionierende öffentliche Verwaltung führt zu Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Um diese Errungenschaften aufrechtzuerhalten, braucht es die Bereitschaft der Politik, auch in diese Bereiche zu investieren. Einsparungsvorschläge nach der Rasenmähermethode demotivieren und sind zur Bewältigung der großen Herausforderungen der Zukunft völlig ungeeignet.
Die GÖD fordert daher:
• Anerkennung der Bedeutung und der Leistungen des öffentlichen Dienstes und der ausgegliederten Einrichtungen
• Ausreichend Ressourcen, um die hohe Qualität des öffentlichen Dienstes und der ausgegliederten Einrichtungen auch in Zukunft aufrechterhalten zu können
• Aufgabenreformen unter Einbeziehung unserer KollegInnen, der ExpertInnen vor Ort
• Ausbildungsplanstellen, um den Wissenstransfer zwischen ausscheidenden und neu einsteigenden KollegInnen sicherzustellen
Sozialpartnerschaft
Die Geschichte der Zweiten Republik ist eine Erfolgsgeschichte. Unsere Heimat gehört zu den reichsten Ländern der Welt. „Dieser Erfolg hat viele Väter und sicher auch eine Mutter: die österreichische Sozialpartnerschaft“, schrieb Karl Aiginger, der langjährige Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo), 2014 in der „Presse“. Sie nutzt ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, wie eine Wifo-Studie eindrucksvoll belegt. Staaten mit ausgeprägter Sozialpartnerschaft haben die Wirtschaftskrise des letzten Jahrzehnts schneller und besser überstanden als andere.
Sozialpartnerschaftliche Mitsprache erstreckt sich nicht nur auf Kollektivvertrags- bzw. Gehaltsverhandlungen, sondern die Organisation und Regelungen der sozialen Sicherungssysteme gehören ebenso dazu wie Verteilungsfragen in allen Lebensbereichen. Mit diesem institutionalisierten Interessensausgleich wird auch der soziale Friede in Österreich sichergestellt.
„Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erwartet von allen Verantwortlichen der Republik Österreich, dass sie die sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten einhalten“, stellte der GÖD-Vorstand bereits in einer Resolution am 23. Oktober 2017 u. a. fest.
Die GÖD fordert daher:
• Bekenntnis der Bundesregierung zur Sozialpartnerschaft
• Sozialpartnerschaftlichen Dialog auf Augenhöhe
• Einhaltung der sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten bei allen Gesetzesvorhaben
• Erhalt der Kammern mit gesetzlicher Mitgliedschaft und Beibehaltung der derzeitigen Umlagehöhe
Im Übrigen wird auf die Resolution des ÖGB vom 23. Mai 2018 verwiesen, die einstimmig beschlossen wurde.