Gesundheitsgewerkschaft: Auch Gesundheits- und Pflegepersonal muss von den Erleichterungen der Covid

Die 3G-Regel muss auch in den Krankenhäusern und Pflegezentren Geltung haben. Gerade beim medizinischen Personal gibt es eine so hohe Durchimpfungsrate wie sonst in keiner anderen Branche. Trotzdem wird weiter die durchgehende Verwendung der FFP2-Maske ohne Wenn und Aber vorgeschrieben. Wenn weiterhin sowohl Personal als auch PatientInnen engmaschig getestet werden, muss es auch für die Kolleginnen und Kollegen auf den Stationen zu spürbaren Erleichterungen im Bereich des Maskentragens kommen.

Während in allen Bereichen des täglichen Lebens beinahe täglich über Erleichterungen im Alltag berichtet wird, geht das Gesundheits- und Pflegepersonal dabei leer aus. Während in Gastronomiebetrieben bis zu acht Menschen ohne Maske an einem Tisch Platz nehmen dürfen, muss das Pflegepersonal weiterhin FFP2-Maske auch in patientenfernen Bereichen tragen.

Reinhard Waldhör (FCG), der Vorsitzende der Gesundheitsgewerkschaft dazu: „In jenen Bereichen, wo es nicht direkt zu Patientenkontakten kommt, in den Dienstzimmern, in den administrativen Bereichen, also überall dort, wo nur die geimpften und getesteten Kolleginnen und Kollegen aufeinandertreffen können, muss es möglich sein, die FFP2-Maske wegzulassen. Wir haben im Gesundheitsbereich viele Betriebe, die nicht klimatisiert sind und es auch ohne Maske bereits unerträgliche sommerliche Arbeitstemperaturen hat. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. In jenen Bereichen, wo es unerlässlich ist die FFP2-Maske zu tragen, haben die Dienstgeber zwingend dafür zu sorgen, dass die Maskenpausen eingehalten werden.

Die 3G-Regel muss auch für das Gesundheits- und Pflegepersonal zur Anwendung kommen, derzeit bedeuten 3G für sie nur „Geht nicht!“ bzw. „Gibt’s nicht!“ oder „Gemma, Gemma!“.

Rückfragehinweis:
Reinhard Waldhör
GÖD-Gesundheitsgewerkschaft
Vorsitzender
01/53 454 218
gesundheitsgewerkschaft@goed.at, öffnet neues Fenster